Clubordnung

Clubordnung des TCL

1. Allgemeine Informationen

1.1 Generelles

  • Für mitgebrachte Gäste ist der Einladende bis zum Verlassen des Clubhauses verantwortlich.
  • Für den Aufenthalt von Jugendlichen im Clubhaus in den Abendstunden gilt auch bei uns das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“. Alle Clubmitglieder sind aufgerufen, auf die Einhaltung unserer Ordnungsregeln zu achten und Verstöße zu unterbinden. Darüber hinaus sind die Platzwarte und der Getränkewart vom Vorstand ermächtigt und verpflichtet, die Einhaltung der selbstgegebenen Ordnungen zu überwachen.
  • Im Clubhaus sowie in der Halle gilt Rauchverbot.
  • Wir betreten unser Clubhaus nicht mit Tennisschuhen.
  • In unserem Clubhaus herrscht für Vereinsmitglieder vertrauensvolle Selbstbedienung. Beim ersten Bier ist ein Deckel mit Namen und Mitgliedsnummer anzulegen und die Anzahl der Getränke sorgfältig zu notieren oder bei geringer Anzahl, pro Bier 1 € in den Schlitz in der Theke zu werfen. Weitere Getränke befinden sich in einem entgeltpflichtigen Automat im Flur in der Nähe der Küche.
  • Geschirr und Besteck befinden sich in der Küche. Aufgrund der Selbstbedienung ist benutztes Geschirr in die Spülmaschine zu räumen und alles ordentlich zu hinterlassen. Die Spülmaschine in der Küche ist eine Industriemaschine. Spülmittel zieht sie sich automatisch aus einem Tank. Eine Anleitung hängt in der Küche aus.
  • Die überdachte Terrasse verfügt über Heizstrahler. Diese können im Eingangsbereich des Clubhauses durch Einwurf des entsprechenden Geldes aktiviert werden.
  • Der letzte, der das Clubhaus verlässt, schaltet das Licht aus und schließt ab. Schlüssel zum Gelände sind im Büro gegen einen Pfand erhältlich.

1.2. Heimspiele der Mannschaft

  • Die Verpflegung der Gäste obliegt der Mannschaft.
  • Das Clubgelände und Clubhaus sind ordentlich zu verlassen. Im Grunde ist alles wieder an Ort und Stelle zu räumen (z.B. Sonnenschirme und Sitzmatten).
  • Bei größeren Mengen Geschirr wird darum gebeten, das benutzte Geschirr in die Spülmaschine einzuräumen und anschließend sauber in die Schränke zu räumen.

2. Allgemeine Informationen

2.1 Allgemeine Punkte

  • Platzreservierungen für Training, Spiele und weitere Veranstaltungen hängen im Schaukasten aus. Diese Reservierungen können ausschließlich vom Vorstand vorgenommen werden.
  • Beim Spielen auf den Plätzen wird Tenniskleidung getragen. Es sind nur Tennisschuhe zulässig.
  • Die Spielzeit beträgt max. 45 Minuten für ein Einzel und 60 Minuten für ein Doppel. Danach kann abgelöst werden. Die Ablösung soll nur bei nicht freien Plätzen vorgenommen werden. Freie Plätze sind vorrangig zu belegen. Es wird zuerst der Platz abgelöst, der die längste Zeit belegt ist.
  • Zum Parken stehen ein Parkplatz unmittelbar vor der Halle zur Verfügung sowie der Randstreifen zwischen Halle und Clubhaus. Der Parkplatz unmittelbar am Clubhaus steht ausschließlich dem Vorstand zur Verfügung.
  • Das Tennistraining wird durch die Tennisschule durchgeführt. Darüber hinaus sind keine Trainertätigkeiten gestattet.

2.2. Platzbelegung / Spielbetrieb

  • Vor Beginn des Spiels ist die Mitgliedskarte in den Steckkasten zu stecken. Sobald der Platz frei ist, ist er zügig zu belegen.
  • Die Plätze 5 und 6 sind bevorzugt der Tennisschule vorbehalten.
  • Bei Turnieren, Medenspielen und sonstigen offiziellen Veranstaltungen sind die Plätze 5 und 6 für den allgemeinen Spielbetrieb grundsätzlich freizuhalten. Werden sie nicht beansprucht, können sie von den Mannschaften belegt werden, solange kein anderes Vereinsmitglied darauf Anspruch erhebt.

    Bei Eintreffen von Vereinsmitgliedern, die dort spielen wollen, haben diese Vortritt vor den Mannschaften. Der nächste nach Beendigung eines Matches freiwerdende Platz steht den privaten Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Er kann bei Bedarf gegen Platz 5 oder 6 getauscht werden. Zum Zeitpunkt der Platzübergabe ist im Einzelfall vom Sportwart oder den Mannschaftsführern eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann der Sportwart die komplette Anlage reservieren und belegen.
  • Beim Spielen mit Gästen ist eine Gästekarte zu stecken und vor Spielbeginn die Gastspielstunde in das vorgesehene Buch im Clubhaus einzutragen. Die Kosten für das Spielen mit Gästen beträgt 5 € pro Spielzeit und Gastspieler. Bei Andrang auf den Tennisplätzen, insbesondere an Wochentagen nach 16.00 Uhr, ist es zu vermeiden, mit Gästen zu spielen. Mitglieder haben gegenüber Gastspielern bei Nachfrage Vortritt. Sollten Gäste auf dem Platz schon spielen, sind sie erst nach den üblichen Spielzeiten – 45 Minuten Einzel und 60 Minuten Doppel – abzulösen.
  • Der Platz ist vor dem Spiel zu bewässern, so dass der Sand eine dunkelrote Farbe annimmt. Die Bewässerung ist bis in die Ecken vorzunehmen. Bei sehr trockenem Boden ist bei Bedarf die Bewässerung während des Spiels zu wiederholen. Sollte es aufgrund des geringen Andrangs dazu kommen, dass länger als die genannten Zeiten gespielt wird, ist der Platz bei Trockenheit erneut zu bewässern.Nach der Bewässerung ist die Uhrzeit einzustellen, die den Beginn des Spiels anzeigt.
  • Während des Spiels entstehende Löcher und Unebenheiten sind bitte sofort zu beseitigen.
  • Nach dem Spiel ist der Platz je nach Bedarf leicht zu wässern, Unebenheiten auszugleichen und mit dem Schleppnetz bis in die Ecken abzuziehen. Die Linien sind anschließend zu säubern.
  • Schleppnetze, Linienbesen, Bänke gehören nach der Benutzung wieder an ihren vorgesehenen Platz.

3. Hallenordnung

Der TC Ludwigstal hat den Boden seiner Tennishalle zum Wohl aller Benutzer mit Schwing- und Teppichboden ausgestattet. Der Boden ist sehr empfindlich und benötigt eine schonende, verantwortungsbewusste Behandlung. Da die Halle weiterhin ohne ständige Aufsicht betrieben werden soll, um die Platzmiete niedrig zu halten, sind alle Benutzter aufgefordert, sich strikt an die folgende Hallenordnung zu halten und deren Nichtachtung zur Abwendung von Schaden sofort zu unterbinden. Hierbei ist insbesondere das Spielen mit sauberen, profillosen Hallenschuhen und sauberen Bällen zu berücksichtigen. Der TC Ludwigstal erwartet, dass seine Mitglieder im eigenen Interesse und dem der Gemeinschaft die fehlende Platzaufsicht durch Eigeninitiative ersetzen. Nichteinschreiten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hallenordnung schaden dem Club und damit allen seinen Mitgliedern!

3.1 Allgemeines

  • Die Halle ist ganzjährig geöffnet. Das Jahr wird für die Hallenbenutzung in eine 22-wöchige Sommersaison und eine 30-wöchige Wintersaison aufgeteilt. Ganzjährige Buchungen gelten als Vertrag und verlängern sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Saisonbuchungen enden automatisch mit Ablauf der Saison. Zusätzlich besteht die Möglichkeit 14-tägige Buchungen vorzunehmen.
  • Zum Parken stehen ein Parkplatz unmittelbar vor der Halle zur Verfügung sowie der Randstreifen zwischen Halle und Clubhaus. Der Parkplatz unmittelbar am Clubhaus steht ausschließlich dem Vorstand zur Verfügung.
  • Der TCL-Vorstand hat jederzeit die Möglichkeit, Vorbehalte für gemietete Hallenstunden gegen Rückerstattung der Platzmiete geltend zu machen.
  • Vom Mieter nicht genutzte Stunden werden nicht gutgeschrieben.
  • Zahlungen für gemietete Hallenstunden werden grundsätzlich von einem vom Mieter anzugebenden Konto abgebucht.
  • Das Mitnehmen von Tieren in das Hallengebäude und den gesamten Anbau ist verboten.
  • Es besteht Rauchverbot in der Halle, dem Hallenflur, den Toiletten und den Umkleideräumen.
  • Es ist auf Sauberkeit und Ordnung in den Aufenthalts- und Umkleideräumen sowie im sanitären Bereich zu achten.
  • Heizung und Belüftung der Halle funktionieren automatisch und dürfen ausschließlich von den dafür vom Vorstand bestimmten Verantwortlichen geregelt werden.
  • Clubmitglieder und Fremdabonnenten haben dafür zu sorgen, wenn sie die Halle unbespielt als Letzte verlassen,
    • dass alle Beleuchtungen ausgeschaltet sind
    • dass alle Fenster und Türen geschlossen sind
    • dass die Eingangstür abgeschlossen wird.

3.2 Platzbelegung / Spielbetrieb

  • Der Belegungsplan sowie Platzreservierungen durch den Vorstand hängen am Schwarzen Brett aus.
  • Nicht belegte Spielstunden können nach Eintragung von Namen und Mitgliedsnummer in das ausgelegte Hallenbuch genutzt werden. Hierzu kann zum einen vorab eine Reservierung im Reservierungsbuch (rote Mappe) erfolgen. Alternativ kann der Platz kurz vor Spielbeginn gebucht werden (weiße Mappe). Die Eintragung hat vor Spielbeginn zu erfolgen. Vereinsfremde Jahresabonnenten tragen in das ausgelegte Hallenbuch ihre vollständige Anschrift ein. Vereinsfremde ohne Abonnement sind von der Anmietung von Spielstunden ausgeschlossen.
  • Vereinsfremde Spieler dürfen nur im Beisein von Hallenabonnenten oder Vereinsmitgliedern des TCL spielen.
  • Vor Inanspruchnahme des Platzes ist von Mitgliedern und Fremdmietern der Clubausweis in den dafür vorgesehenen Steckkasten zu stecken, so dass in Verbindung mit dem Hallenbelegungsplan oder dem Hallenbuch die Spielberechtigung für jedermann sichtbar dokumentiert ist.
  • Als verbindliche Uhrzeit gilt die Hallenuhr.
  • Der Hallenboden darf nur mit sauberen, profillosen Hallentennisschuhen betreten werden.
  • Beim Spielen auf den Plätzen wird Tenniskleidung getragen.
  • Es ist nur mit sauberen Bällen zu spielen, die noch nicht auf Außen-/Ascheplätzen benutzt wurden.
  • Während des Aufenthalts auf dem Platz ist alles zu vermeiden, was die Haltbarkeit und Sauberkeit des Hallenbodens gefährdet. Insbesondere gehören Speisen und Kaugummi nicht auf die Plätze. Als Getränk ist nur Wasser zulässig.
  • Schäden sind vom Verursacher selbst unmittelbar nach deren Eintreten dem Vorstand anzuzeigen. Nichtbeachtung führt zu der Annahme, dass sich der Verursacher der Verantwortung entziehen will.
  • Hinter dem Vorhang befindet sich der Geldautomat für die Platzbeleuchtung. Beim Spielen während der Abendstunden ist die Notbeleuchtung auf Platz 1 einzuschalten. Der Schalter befindet sich an der Eingangstür zu den Plätzen.

3.3 Übertragung von Stunden

Übernahme von fest vermieteten Stunden ist nur nach vorheriger Zustimmung des Mieters wirksam. Sollten fest vermietete Plätze vom Mieter nicht genutzt werden, stehen sie für den Allgemeinspielbetrieb nach vorheriger Eintragung ins Hallenbuch zur Verfügung. Sie müssen bei verspätetem Eintreffen des Mieters geräumt werden. Zu zahlen ist in diesem Fall jede angefangene halbe Stunde.

3.4 Trainertätigkeit

Das Tennistraining wird durch eine vom Verein benannte Tennisschule oder von vereinseigenen Trainer durchgeführt. Sondergenehmigungen werden durch den Vorstand erteilt.

3.5 Regelung bei Verstößen

  • Die Verletzung der Hallenordnung kann den Ausschluss von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnement- bzw. Einzelstundenmieten zur Folge haben und zum Hausverbot führen. Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Mieten für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht.
  • Insbesondere zieht das Spielen mit falschem Schuhwerk den sofortigen Ausschluss von der Platzbenutzung und Schadensersatzpflicht nach sich. Spielen mit verschmutzten Bällen führt zu einer für den Abonnenten kostenpflichtigen Platzreinigung und im Wiederholungsfall zum Ausschluss vom Spielbetrieb. Auch gegen Besucher kann bei Verstößen gegen die Hallenordnung und bei anderen begründeten Anlässen ein Hausverbot ausgesprochen werden.

3.6 Sonstige Rahmenbedingungen

Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte des Hausherrn aus.

Die Haftung des Vermieters gegenüber Platzbenutzern und deren Mitspielern und Besuchern Schäden jeder Art in der Halle und auf deren Außenanlagen ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sofern eine Schadensersatzpflicht besteht, ist sie der Höhe nach auf die durch seine Haftpflicht gedeckten Schäden gegenüber Spielern und Besuchern beschränkt.

Die Mieter verpflichten sich, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Hallenordnung verbindlich anerkennen. Änderungen und Ergänzungen der Hallenordnung bleiben vorbehalten. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben und damit gleichzeitig rechtsverbindlich.